Aktuelles


Eine Einführung in die hohe Kunst der Änderungsanträge.

Für den EU-Abgeordnete sind sie das wirkungsvollste Mittel, um Richtlinien-

und Verordnungsvorschläge sowie andere EU-Dokumente zu ändern und zu beeinflussen.

Das Einbringen von Änderungsanträgen basierte auf der Zusammenarbeit von EU-Abgeordneten, Assistenten, Fraktions- und Ausschussmitarbeitern, Institutionen, Regionen, Bürgern, Interessensgruppen,... kurz, von allen, die sich in die EU-Gesetzgebung einbringen wollen.

Im Zuge der ersten Lesung im Ausschuss kann prinzipiell jeder EU-Abgeordnete Änderungsanträge stellen.

Bei der zweiten Lesung im Ausschuss können nur Mitglieder des verantwortlichen Ausschusses Änderungsanträge stellen, und in der Plenartagungsphase sind es Ausschüsse, Fraktionen oder mindestens 40 Abgeordnete gemeinsam, die Änderungsanträge einbringen können.

Normalerweise werden die Anträge schriftlich in allen offiziellen Sprachen der Union gestellt (vor der Abstimmung müssen sie übersetzt werden). Mündliche Änderungsanträge werden soweit wie möglich vermieden, da sie den reibungslosen Ablauf und die Klarheit der Abstimmung beeinträchtigen.

Wenn der Rat die Änderungen des Parlaments in erster Lesung nicht übernimmt, kann das Parlament diese in zweiter Lesung abermals in den Text einfügen, oder einen Kompromisstext verabschieden. Notfalls geht das Gesetzesvorhaben in den Vermittlungsausschuss zwischen Rat und Parlament, der ähnlich funktioniert wie der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat in Deutschland.

Zuerst wird über die Änderungsanträge abgestimmt, erst dann kommt der endgültige Text an die Reihe. Nach der Abstimmung im Plenum in erster Lesung geht der Vorschlag an den Rat, der die Änderungen des Parlaments übernehmen kann und seinerseits Änderungen vornehmen kann.

Konkretes Ergebnis

Die niederländische EU-Abgeordnete Ria Oomen-Ruijten  reklamiert für sich die Autorenschaft für einen Änderungsantrag, der es EU-Bürgern, die im EU-Ausland wohnen, ermöglicht, medizinische Behandlung in ihrem Heimatland zu erhalten: „Holländische Rentner, die etwa nach Spanien gezogen sind, können jetzt im Krankheitsfall in den Niederlanden behandelt werden.“

Mehr unter:

http://www.europarl.europa.eu/news/public/story_page/008-72110-096-04-15-901-20100406STO72099-2010-06-04-2010/default_de.htm


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