Aktuelles


1. Dezember 2009: der Vertrag von Lissabon tritt in Kraft.

Der Lissabon-Vertrag erweitert die Gesetzgebungskompetenz des Europäischen Parlaments,

das nunmehr bei fast allen EU-Gesetzen mitbestimmt und über deren Inkrafttreten entscheidet. In mehr als 40 zusätzlichen Bereichen kommt zukünftig das ordentliche Gesetzgebungsverfahren (bisher „Mitentscheidungsverfahren“ genannt) zur Anwendung, dazu gehören beispielsweise die Landwirtschaftspolitik, Energiepolitik, Zuwanderungsfragen und die europäische Regionalförderung. Auch im Haushalt der EU wird es keine einzige Budget-Linie mehr geben, der das Parlament nicht zugestimmt hat. Mehr Macht bedeutet auch mehr Verantwortung. Als einzige EU-Institution, die aus direkten Wahlen hervorgeht, wird das Parlament in die Lage versetzt, dafür zu sorgen, dass die EU im Sinne der Bürger handelt und ihnen gegenüber demokratisch verantwortlich ist.

 

Jeder neue EU-Vertrag hat die Gesetzgebungskompetenz des Europäischen Parlaments gestärkt. Der Vertrag von Lissabon stellt nun das Parlament auf die gleiche Stufe mit dem Ministerrat, mit dem es nunmehr über die große Mehrheit der europäischen Gesetze entscheidet.

Mehr Macht bedeutet auch mehr Verantwortung in mehreren Politikbereichen. Die Entscheidungen des Parlaments werden mehr als je zuvor den Alltag der EU-Bürger beeinflussen. Dabei wird das Parlament insbesondere auf die Achtung der in der Charta der Grundrechte festgeschriebenen Bürgerrechte achten.

Mehr zu diesem Thema:

http://www.europarl.europa.eu/parliament/public/staticDisplay.do?language=DE&id=66

 

 

 

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